Einbürgerungsgesetz
Arbeitshilfe für Haupt- und Ehrenamtliche
Mit den Reformen des Staatsangehörigkeitsrechts, die 2024 in Kraft traten, wurde die reguläre Einbürgerungsfrist auf fünf Jahre verkürzt und die Mehrstaatigkeit grundsätzlich ermöglicht. Zum 30. Oktober 2025 wurde die ursprünglich eingeführte Einbürgerung nach drei Jahren jedoch wieder abgeschafft.
Im Seminar erläutert Rechtsanwältin Anna Frölich die aktuellen Einbürgerungsmodalitäten, die praktischen Auswirkungen der Reformen sowie wichtige Neuerungen für laufende und zukünftige Verfahren.
Dieses Seminar richtet sich an haupt- und ehrenamtliche Helfer*innen. Für dieses Seminar sind Deutschkenntnisse auf C1-Niveau empfohlen.
Dieses Seminar ist Teil der Initiative BasisSchulung.
Kooperation
Arrival Aid gUG,Caritas Netzwekteam Willkommen-in-München
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