Vorsorgevollmacht – Infoveranstaltung
Rechtliche Sicherheit, wenn es darauf ankommt

Was passiert, wenn man wegen plötzlicher Krankheit, Behinderung oder eines Unfalls seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann? Dürfen und können dann An- und Zugehörige Aufgaben übernehmen?
Nein, Ehepartner oder Kinder haben kein automatisches Vertretungsrecht und können im Bedarfsfall deshalb nur dann Anträge bei Krankenkassen und Behörden stellen, mit den Ärzten sprechen, die Finanzen verwalten usw., wenn sie dazu bevollmächtigt wurden. Dadurch kann eine Betreuung beim Amtsgericht vermieden werden. Auch das neue Notvertretungsrecht,befugt Ehepartner nur für maximal 6 Monate, die Gesundheitssorge zu übernehmen und ersetzt keine Vollmacht.
In dieser Informationsveranstaltung im kleinen Kreis werden die nötigen Informationen zum Erstellen einer Vollmacht in verständlicher Weise vermittelt. Es wird in der Veranstaltung ausschließlich der Vordruck des Bayrischen Justizministeriums zugrunde gelegt.
Eine Beratung zu anderen Formularen oder eine individuelle Rechtsberatung kann nicht erfolgen.
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