Rechtliche Informationen zur Ankunftssituation von Flüchtlingen aus der Ukraine
Vortrag

Viele aus der Ukraine kommende Menschen möchten wissen, welcher Rechtsweg der richtige ist, um den Aufenthalt hier zu legitimieren. Sollen sie sich um
- eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung gem. § 24,
- einen Asylantragstellung,
- beides
- oder alternative Aufenthaltserlaubnisse bzw. einen visumsfreien Aufenthalt in Deutschland
kümmern?
Der Vortrag informiert über diese Möglichkeiten sowie über sozialrechtliche und sonstige Folgen der verschiedenen Optionen. Ebenso wird auf die Drittstaatsangehörigen in § 24 AufenthG eingegangen
Kooperation
Migrationszentrum im Evang.- Luth. Dekanat München, Caritas Fachbereich Integration/Alveni, Caritas Willkommen-in-München Netzwerkteam, Münchner Flüchtlingsrat
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